Keine Ende im Rechtsstreit mit Thurgauer Baufirma

"Beobachter" - Konsumentenzeitschrift soll Anwaltskosten berappen.

Die Zeitschrift "Beobachter" darf weiterhin eine Vielzahl von Vorwürfen gegenüber einer Thurgauer Baufirma nicht drucken. Das Bezirksgericht Arbon hat am Dienstag eine Verfügung zu einem Publikationsverbot vom Oktober 2006 veröffentlicht. Gleichzeitig hat das Gericht ein Vertriebsverbot für den "Beobachter" vom Dezember 2006 als gegenstandslos abgeschrieben. Der "Beobachter" muss laut den noch nicht rechtskräftigen Verfügungen rund 10'000 Franken Anwaltskosten der Inhaber der Baufirma bezahlen. Ausserdem soll er rund 3'000 Franken Gerichskosten berappen.

Diese Entscheidungen basieren laut Gericht vor allem darauf, dass der "Beobachter" die erste der beiden superprovisorischen Verfügungen nicht überprüfen und auch nicht aufheben liess. Damit habe er sie faktisch anerkannt, obwohl sich die Faktenlage tatsächlich in der Zwischenzeit geändert habe. Mit den beiden am Dienstag veröffentlichten Verfügungen entschied das Arboner Bezirksgericht über zwei superprovisorische Verfügungen vom Oktober und Dezember 2006. Beide waren die Fortsetzung von seit 2005 laufenden Auseinandersetzungen.

Im Dezember 2006 hatte das Gericht mit einer superprovisorischen Verfügung ein Vertriebsverbot über den "Beobachter" verhängt. Da dieses weitgehend wirkungslos geblieben war und sich zudem nur auf diese eine Ausgabe bezog, wurde diese Anordnung als gegenstandslos aufgehoben. Der "Beobachter" hatte in der strittigen Ausgabe Aussagen über das in Egnach TG ansässige Unternehmen veröffentlicht, deren Publikation ihm zwei Monate zuvor -- ebenfalls superprovisorisch -- untersagt worden waren. Dabei hatte die Zeitschrift die inkriminierten Vorwürfe indirekt publiziert.

Sie verwies auf einzelne Aussagen, die sie laut gerichtlicher Anordnung nicht schreiben durfte und stellte den vollen Wortlaut der superprovisorischen Verfügung ins Internet. Dieses Vorgehen wird in einer der beiden Verfügungen vom Dienstag vom Gericht als "schlaumeierisch" bezeichnet. Es listet danach auf über fünf Seiten akribisch auf, welche Aussagen der "Beobachter" weiterhin nicht drucken darf. Das Gericht hält gleichzeitig fest, dass vor und nach den beiden Anordnungen mehrere Verfahren gegen die Baufirma abgeschlossen oder noch hängig waren. Derzeit steht ausserdem bereits wieder eine Klage gegen die Firma an. (sda)