Andreas Durisch, Chefredaktor der "SonntagsZeitung", hat am Urteil der Grossen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs im Fall Stoll/Jagmetti keine Freude. Laut Entscheid hat die Schweiz mit der Verurteilung des Journalisten Martin Stoll im Fall Jagmetti das Recht auf freie Meinungsäusserung doch nicht verletzt ("persoenlich.com" berichtete). Immerhin hat sich laut Durisch gezeigt, dass der Entscheid sehr umstritten und die Diskussion notwendig gewesen sei. Wichtig sei, dass das Urteil nicht als Freipass zur Einschränkung der Meinungsfreiheit verstanden werde.
Der Journalistenverband impressum hält an seiner Forderung zur Streichung des Tatbestandes der "Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen" auch nach dem Urteil Stoll fest. Laut impressum-Geschäftsführer Mathieu Fleury hat sein Verband bereits nach dem ersten Entscheid des EGMR die Abschaffung des Straftatbestandes der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen verlangt. An dieser Forderungen halte man auch dem aktuellen Entscheid der Strassburger Richter fest. (sda)