Keine gesamtarbeitsvertraglich festgelegten Löhne

Schweizer Presse - Mindeststandards für Sozialpartnerschaft.

Einmütig genehmigte die MV des Verbandes CHP die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen in den Redaktionen. Darin formuliert der Verband Leitlinien zur redaktionellen Unabhängigkeit und zu den Arbeitsbedingungen von Redaktionsmitarbeitenden und empfiehlt seinen Mitgliedern, diese bei der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Festangestellte Redaktionsmitarbeitende haben Anspruch auf bezahlte Ferien von jährlich mindestens fünf Wochen. Ab dem vollendeten 49. Altersjahr beträgt der Ferienanspruch sechs Wochen.

In Bezug auf die Löhne bekräftigte die Mitgliederversammlung einmütig ihre Entschlossenheit, diese in den Einzelarbeitsverträgen auf Betriebsebene festzulegen und gesamtarbeitsvertraglich festgelegte Mindestlöhne weiterhin abzulehnen. "Von den Gewerkschaften haben wir zum GAV noch keinen substanziellen Vorschlag erhalten", sagte Hanspeter LeBrument an der Pressekonferenz in an der Verlegertagung in Interlaken.

Die Gewerkschaften verlangen eine Rückkehr an den Verhandlungstisch ohne Vorbedingungen, um einen fairen GAV für die Medienschaffenden der Pressebranche auszuhandeln. Die Verleger beharren darauf, dass die Löhne nicht in einem GAV geregelt werden, signalisieren im übrigen jedoch Verhandlungsbereitschaft.