drei Wochenzeitschriften "Sonntag", "Leben und Glauben" sowie das "Echo magazine" können zumindest vorerst nicht mehr von ermässigten Posttarifen profitieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der Herausgeber abgewiesen. Die Schweizerische Post hatte vor einem Jahr verfügt, dass den drei Titeln ab Juni 2011 keine ermässigten Beförderungstarife mehr gewährt werden. Als Begründung gab sie an, dass die drei wöchentlich erscheinenden Zeitschriften religiös geprägt seien und damit als Spezialpresse von der Vergünstigung ausgeschlossen seien.
Zudem fehle es an der weiteren Voraussetzung der regionalen oder lokalen Ausrichtung. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der Herausgeber nun abgewiesen. Die Urteile können noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Laut Gericht hat die Post die drei Blätter zwar zu Unrecht der Spezialpresse zugeordnet. Tatsächlich würden die Zeitschriften trotz ihrer religiösen Ausrichtung eine reiche Themenvielfalt aufweisen und zur politischen Meinungsbildung und zum Erhalt einer vielfältigen Presselandschaft im Sinne des Gesetzgebers beitragen.
Bestätigt haben die Richter in Bern allerdings die Einschätzung der Post, dass die drei Titel nicht der Regional- und Lokalpresse zugeordnet werden können und deshalb von der Presseförderung ausgeschlossen sind. Was dieses Kriterium betrifft, könnte sich allerdings schon bald etwas ändern.
Neue Postverordnung in Vernehmlassung
Gegenwärtig läuft nämlich das Vernehmlassungsverfahren zur neuen Postverordnung. Laut Gericht misst diese dem Element "Regional- und Lokalpresse" keine eigenständige Bedeutung mehr zu. Die geplante Änderung könne in den aktuellen Fällen noch nicht berücksichtigt werden, da dies einer unzulässigen Vorwirkung gleichkäme. In den Genuss der indirekten Presseförderung des Bundes in Form vergünstigter Posttarife kommen Regional- und Lokalzeitungen sowie Publikationen von nicht gewinnorientierten Organisationen. Derzeit stehen dafür rund 30 Millionen Franken zur Verfügung. (sda)