Redaktionell aufbereitete Artikel und Kommentare in amtlichen Anzeigern sind untersagt, doch können Gemeinden in Beilagen oder im nichtamtlichen Teil des Anzeigers Informationen publizieren. Dies hat der Grosse Rat mit einer Änderung des Gemeindegesetzes beschlossen.
Die umstrittenen Bestimmungen hatte der Grosse Rat bereits am Dienstag beschlossen. Bei der Frage der Beilagen ging es vor allem um die Konkurrenz zu den bezahlten Tageszeitungen. Der Rat lehnte einen Antrag, wonach die amtlichen Anzeiger keine losen Beilagen enthalten darf, mit 105 zu 26 Stimmen ab.
Der Grosse Rat beschloss gegen den Willen der Regierung, dass die Behörden von Kanton und Bund oder die Landeskirchen künftig für ihre Publikationen bezahlen müssen. Bisher mussten die Verlautbarungen gratis publiziert werden. Der Rat verabschiedete das Gesetz am Mittwoch ohne weitere Debatte mit 105 zu 12 Stimmen. (sda)