Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am Freitag die Ausführungsbestimmungen für das neue Radio- und Fernsehgesetz in die Anhörung geschickt. Die Konsultation läuft bis am 18. August.
An der Anhörung zu der Radio- und Fernsehverordnung können sich die interessierten Kreise beteiligen. Die Verordnung regelt die Umsetzung des vom Bundesparlament im März verabschiedeten totalrevidierten Radio- und Fernsehgesetzes.
Die Schwerpunkte in dem Verordnungsentwurf bilden Werbung, Sponsoring und Gebührensplitting zwischen den verschiedenen Sendern. Die SRG SSR idée suisse etwa darf laut den neuen Verordnungen Spiel- und Fernsehfilme nicht mehr mit Werbung unterbrechen. Alkohol- und Tabakwerbung ist für sie ebenso Tabu wie Werbung am Radio.
Die privaten TV-Sender dürfen für Alkohol werben, allerdings nicht für Schnäpse. Auch gibt es für bestimmte Veranstalter keinerlei Beschränkung der Werbezeit mehr. Bei der Regelung des vom Gesetzgeber vorgesehenen Gebührensplittings zwischen SRG und Privaten hob das UVEK den Maximalanteil der durch Gebühren finnzierten Betriebskosten der Sender an.
Nicht im Verordnungsentwurf findet sich die Festlegung der Sendegebiete für die an den Gebühren Beteiligten. Die Vorschläge wird der Bund im Herbst vorlegen.
Gebührenpflichtige Computer
Für die Konsumenten bedeutend ist in der Verordnung die festgelegte Anzahl der Sender, die ein Netzbetreiber entschädigungslos verbreiten muss. Zudem wird die Frage geklärt, wann der Radio- und TV-Empfang über den Computer gebührenpflichtig ist.
Für den Normalverbraucher hat das keinen Einfluss, wenn im Haushalt bereits Empfangsgeräte stehen, für die Gebühren bezahlt werden. Schwieriger wird es, wenn lediglich ein Computer vorhanden ist.