15.05.2021

Tachles

Keine Vergütung bei der Postzustellung

Das jüdische Wochenmagazin erhält keine Staatshilfe. Das Bundesverwaltungsgericht lehnt eine Klage ab.

Das jüdische Wochenmagazin «Tachles» erhält weiterhin keine Vergütung bei der Postzustellung. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Entscheid des Uvek bestätigt. Dies berichtet die NZZ in ihrer Samstagausgabe.

Grund für die richterliche Abklärung, ob sich die Zeitung an ein breites oder spezifisches Publikum richte, sei ein Antrag der Herausgeber von «Tachles» gewesen. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Vergabe von staatlicher Unterstützung. Im Fall «Tachles» hätten die Richter laut NZZ nach eingehender Lektüre festgestellt, dass sich die Zeitung auf «spezifische Themen des Judentums» fokussiere und deshalb der Spezialpresse zuzuordnen sei.

Unverständnis über Bundesverwaltungsgerichtsurteil

Auf der «Tachles»-Redaktion sorge dieser Entscheid für Unmut und Unverständnis. «Die Leserschaft ist sehr divers», wird Chefredaktor Yves Kugelmann in der NZZ zitiert, «und wir behandeln Themen, die von allgemeinem Interesse sind.» Mit seinem Entscheid habe das Uvek das Diskriminierungsverbot verletzt, zumal andere religiös ausgerichtete Zeitschriften wie die christlichen Blätter «Echo Magazine» und «Sonntag» mit staatlicher Unterstützung rechnen könnten.

Ob die «Tachles»-Macher das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, sei noch offen. (ma)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240425