Der Presserat hat eine Beschwerde zum Fall eines aus Bilten GL nach Thailand entführten Mädchens abgewiesen. Ein Biltener hatte geltend gemacht, wegen eines Zeitungberichts mit dem mutmasslichen Entführer des Kindes verwechselt zu werden.
Die Glarner Ausgabe der "Südostschweiz am Sonntag" hatte am 23. September 2007 über den Fall berichtet und die aus Thailand stammende Mutter mit deren Einverständnis mit vollem Namen genannt. Die Namen des Vaters und mutmasslichen Entführers und des Kindes wurden verfremdet, wie der Schweizer Presserat am Freitag schrieb.
Angst um guten Ruf
Der Beschwerdeführer, ein Cousin des Vaters, machte geltend, er werde wegen des Berichtes verdächtigt, das Kind entführt zu haben. Trotz einer Klarstellung der "Südostschweiz" fürchtete der Mann um seinen guten Ruf und erhob Beschwerde beim Presserat. Der Presserat schloss die Verwechslungsgefahr zwar aus. Das Vermischen von Namen und Pseudonymen sei aber dennoch nicht unproblematisch, befand er. Auch wenn die Mutter mit dem Namen und Foto in der Zeitung einverstanden gewesen sei, könne ihre Einwilligung nicht auf ihren Ehemann erstreckt werden.
Aufgrund des Berichts sei der Mann zu erkennen gewesen, trotz des von der Redaktion gewählten Pseudonyms. Dennoch lehnte der Presserat die Beschwerde mit knappem Mehr ab. Der identifizierende Bericht habe den Interessen der Mutter entsprochen.
Zur Fahndung ausgeschrieben
Der Kreis von Personen, die den Vater auf Grund des Berichts erkannt und nicht schon vorher über den Sachverhalt informiert gewesen waren, war laut Presserat relativ klein. Und schliesslich sei das Kind laut dem Bericht aufgrund einer Vermisstmeldung der Mutter immerhin international zur Fahndung ausgeschrieben gewesen.
Das Kleinkind war im Mai 2007 von seinem Vater entführt worden, nachdem dieser sich von seiner Frau getrennt hatte. Das Glarner Kantonsgericht hatte das alleinige Sorgerecht anfangs Juli der Mutter zugesprochen. Am 15. April brachte die Mutter das inzwischen zweieinhalbjährige Mädchen ins Glarnerland zurück. (sda)