Ringier löst seinen Vertrag mit dem TV- und Zeitschriften-Arzt Samuel Stutz auf. Das schreibt die "NZZ am Sonntag". Grund für die Kündigung: Stutz soll beim Bundesamt für Kommunikation gegen den Verlag intrigiert haben. "Ringier hat den Vertrag mit Samuel Stutz per 31. Oktober 2010 aufgelöst", sagt Edi Estermann, Kommunikationschef des Verlags. "Über die Gründe der Vertragsauflösung ist Stillschweigen vereinbart worden", so Estermann.
Die "NZZ am Sonntag" weiss allerdings mehr: Was der Medienkonzern seinem Mitarbeiter vorwirft und was Auslöser für die Kündigung war, steht in einer E- Mail, die Hans Jürg "Fibo" Deutsch im September an Geschäftspartner von Ringier verschickt hat. Deutsch ist verantwortlich für die Sendung "Gesundheit Sprechstunde", und in seiner E-Mail heisst es: "Es hat sich inzwischen bestätigt, dass verschiedene Verfahren des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) gegen unsere Sendung durch Initiativen des ehemaligen Moderators, Dr. Samuel Stutz, ausgelöst worden sind. Aufgrund dieser Vorkommnisse verzichtet Ringier künftig auf die Mitarbeit von Dr. Stutz bei der Schweizer Illustrierten."
Samuel Stutz selbst wehrt sich gegen den Vorwurf seines langjährigen Arbeit- und Auftraggebers. Gegenüber der "NZZ am Sonntag" hält er fest: Er stehe mit dem Bundesamt für Kommunikation regelmässig in Kontakt, weil er klären müsse, was für seine neue Fernsehsendung, die er plane, erlaubt sei. "In diesem Rahmen habe ich mit dem Bakom auch konkrete Sendungen von Gesundheit Sprechstunde besprochen", sagt er. Anders sei nicht abzuklären, was erlaubt sei und was nicht. "Wenn man daraus ableitet, ich hätte Ringier und Gesundheit Sprechstunde angeschwärzt, ist das ein plumpes Ablenkungsmanöver von einem wegweisenden Aufsichtsverfahren wegen Schleichwerbung."
Und was sagt das Bundesamt zu der Geschichte? "Das Bakom stand mit Samuel Stutz wegen dessen neuer Sendung in Kontakt", hält Susanne Marxer von der Abteilung Radio und Fernsehen fest. "Allfällige Informationen von ihm über Gesundheit Sprechstunde waren für die Eröffnung des Aufsichtsverfahrens aber nicht ausschlaggebend." Das Bakom habe die Sendung von sich aus kontrolliert und, so Marxer, aufgrund dieser Kontrollen ein Verfahren eröffnet.
Das Bakom führt seit Dezember 2009 ein Aufsichtsverfahren gegen "Gesundheit Sprechstunde", und zwar wegen Verdachts auf Verletzung von Sponsoring- und Werbe-Bestimmungen im Radio- und TV-Gesetz (RTVG). Bereits 2009 und 2005 hatte das Bakom Verfügungen gegen die Sendung wegen Verstössen gegen das RTVG erlassen ("persoenlich.com" berichtete).