Frank. A. Meyer hat beim Friedensrichteramt Kilchberg Klage gegen den Weltwoche-Kolumnisten und SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli sowie gegen die Jean Frey AG eingereicht. Mörgeli habe mit seinem Text "Klassenkämpfer Meyer" in der Weltwoche vom 6. April 2006 eine Persönlichkeitsverletzung begangen. Nach Meinung Meyers, stellt der Text einen direkten Zusammenhang zwischen ihm und den Nazis und der Judenverfolgung her.
Mörgeli hatte in besagter Kolumne geschrieben, dass Meyer die "Revolution der Marktisten" beschwöre und gegen die "Schreihälse der Deregulierung" schreie. Dabei vergreife sich Meyer auch mal am Nazi-Vokabular, "wenn er über den 'globalisierten Manager' herzieht. Und weiter: "Mit dem gleichen Kleinbürgerhass geiferten die Deutschen gegen das 'Weltjudentum' und schufen das Bild vom 'ewigen Juden', der getrieben, wurzellos geldgierig die Gesellschaft zerstöre."
Meyer verlangt in seinem Rechtsbegehren eine Genugtuung von 10'000 Franken und will die Beklagten dazu verpflichten, das Urteil einmal in der Weltwoche und während einer Woche auf der Internetseite gut sichtbar zu publizieren. Ausserdem soll der Weltwoche verboten werden, den Artikel über das Internet weiter zugänglich zu machen. Frank A. Meyer wollte zur Klage keine Stellung nehmen und verwies an seinen Anwalt. Dieser wiederum berief sich auf die Anklageschrift.
Klage für Mörgeli 'absurd'
Christoph Mörgeli sieht der Klage gelassen entgegen. Er kann sich nur schwer vorstellen, dass Meyer damit Erfolg haben könnte. "Die Anklageschrift ist absurd", so Mörgeli auf Anfrage von "persoenlich.com". Sie ziele darauf ab, jemanden, der anders denke und die Sache beim Namen nenne, mundtot zu machen. "Herr Meyer kann gross austeilen, aber offenbar nicht einstecken", so Mörgeli.
Der Vorwurf, dass der Artikel einen direkten Zusammenhang zwischen Meyer und den Nazis herstelle, ist für Mörgeli haltlos: "Ich habe nicht geschrieben, dass Frank A. Meyer ein Nazi ist." Die Aussage, dass Meyer sich dem Nazi-Vokabular bediene, entspreche den Tatsachen. So spreche Meyer beispielsweise seit Jahren von Christoph Blocher als "Führer". Mit der Forderung nach einer Genugtuung in Höhe von 10'000 Franken zeigt sich Meyer in den Augen von Christoph Mörgeli als gesunder Kapitalist: "Offensichtlich ist er innerlich den Abzockern gar nicht so fern."