Das Basler Zivilgericht hat am Mittwoch eine Klage gegen BaZ-Verleger Matthias Hagemann abgewiesen. Dies schreibt die BaZ in ihrer aktuellen Ausgabe. Geklagt hatte der Theologieprofessor Ekkehard Stegemann. Hagemann hatte am 2. August 2006 in einem Leitartikel die aggressive Lobbyarbeit einer Gruppierung gegen die Israel-Berichterstattung der BaZ geschildert und als moralisch unzulässig bezeichnet. Dabei erwähnte er auch einen nicht namentlich genannten christlichen Theologieprofessor als aktives Mitglied dieser Gruppierung. Stegemann klagte daraufhin wegen Persönlichkeitsverletzung.
Das Gericht kam nach der Verhandlung zum Schluss, dass Hagemanns Artikel nichts enthalte, was man rechtlich gesehen nicht schreiben dürfte. Entsprechend sei die Klage abzuweisen, die Kosten würden zulasten des Klägers gehen. "Das Gericht hat mit seinem Urteil die Pressefreiheit geschützt", gab Matthias Hagemann nach dem Urteilsspruch auf Anfrage von "persoenlich.com" zu Protokoll.