Klage gegen Tamedia abgewiesen

Vogt-Schild - Urteilsbegründung liegt "persoenlich.com" vor.

Im September hatte die Vogt-Schild Medien AG beim Amtsgericht Solothurn-Lebern Anzeige gegen die Espace Media Groupe und Tamedia eingereicht ("persoenlich.com" berichtete). Der Grund: Ein Angebot von Tamedia bzw. der Espace Media Groupe für das Kombi-Jahresabonnement "Solothurner Tagblatt"/"SonntagsZeitung" zum Preis von 100 Franken verstosse gegen das Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb.

Wie die "Berner Zeitung" am 30. Dezember bereits in einer Spalte berichtete, wurde die Klage vollumfänglich abgewiesen. Die Urteilsbegründung lag damals noch nicht vor. Anfangs Woche teilte das Amtsgericht den Parteien mit, warum kein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Tamedia vorliege. Nach entsprechenden Recherchen kennt "persoenlich.com" auch den Inhalt des Urteils. In einem fast 30 Seiten langen Urteilsschreiben sieht Amtsgerichtpräsident Daniel Wormser gemäss UWG (Lauterkeitsrecht) keine Veranlassung für eine vorsorgliche Massnahme, da Vogt-Schild weder die Dringlichkeit einer Massnahme noch einen erfolgten Schaden glaubhaft geltend machen konnte.

Vogt-Schild hatte entweder eine zeitliche Beschränkung des, wie sie es nannte, "Dumping-Angebots" auf vier Monate verlangt oder aber für ein ganzes Jahresabonnement mindestens einen Preis gefordert, mit dem die variablen Kosten (Papier und Distribution) abgedeckt sind. Gemäss Amtgericht kann Vogt-Schild gegen dieses Urteil bis am 16. Januar 2009 rekurrieren.

Wie Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer gegenüber "persoenlich.com" sagt, fühle man sich nun in der Position bestätigt, dass die Werbeaktion des "Solothurner Tagblattes" unbedenklich und im Zeitungsmarketing üblich sei. Christian Müller, CEO der Vogt-Schild Medien Gruppe, bestätigte auf Anfrage von "persoenlich.com" das Urteil des Amtsgerichts Solothurn-Lebern. Wie er im Gespräch sagt, habe er mit einem solchen Urteil rechnen müssen, da Klagen wegen Verletzung des UWG (Lauterkeitsrecht) in der Schweiz eher unüblich seien und bei den Gerichten in diesem Bereich wenig Erfahrung vorliege, im Gegensatz zu Deutschland. Vor allem vorsorgliche Massnahmen seien hierzulande nur schwer zu erlangen. Wahrscheinlich werde Vogt-Schild nicht rekurrieren, auch wenn der Verlag in einem Hauptprozess, es würde dann nicht mehr nur um den Erlass vorsorglicher Massnahmen gehen, nach seiner Ansicht durchaus noch eine Chance auf Erfolg hätte.

Müller erklärt, dass ein ordentliches Gerichtsverfahren wohl Jahre gehen könne, was ihn vermutlich davon abhalte zu rekurrieren. Das Geld für einen Prozess würde er lieber in zusätzliche Marketing-Massnahmen und in die "Solothurner Zeitung" investieren. Müller gibt sich, wie von ihm gewohnt, kämpferisch: "Wir haben trotz dem "Solothurner Tagblatt" auf dem Platz Solothurn bis heute keinen dramatischen Abo-Einbruch bei der "Solothurner Zeitung", bei den Kopfblättern in den anderen Regionen schon gar nicht. Das "Solothurner Tagblatt" kommt bis zum heutigen Tag nach wie vor nicht richtig vom Fleck, Dumpingpreise bei den Abos hin oder her."

(Text: Christian Lüscher)