"Hanfguetsli legen Tiere lahm" titelte der K-Tipp auf der ersten Seite der Ausgabe vom 4. Juni. Im Artikel wurde darüber berichtet, dass Hundeguetsli aus Hanf, hergestellt von einer Schweizer Firma, den berauschenden Stoff THC enthalten. Im Bericht wird beschrieben, wie ein Hund nach der Einnahme der Guetsli den ganzen Tag nicht mehr gehen konnte und unkontrolliert urinierte.
Die Höhe der Konzentration, die das Institut für Rechtsmedizin der Uni Bern im Auftrag von "K-Tipp" ermittelt wurde, ergab einen Wert, ab dem Hanfkraut als Rauschmittel gilt. Dieses Resultat wurde von der Herstellerin der Hundeguetzli bestritten. Darum reichte die Firma gegen den "K-Tipp" eine Klage auf Gegendarstellung beim Bezirksgericht Zürich ein.
"Wir verlassen uns auf das Labor bis zum Beweis des Gegenteils", erklärt René Schumacher, Publizistischer Leiter beim "K-Tipp" auf Anfrage von "persoenlich.com". Anscheinend ist sich auch die klagende Firma nicht mehr so sicher. Am Dienstag hat sie die Klage gegen das Konsumentenmagazin beim Bezirksgericht Zürich zurückgezogen. (sw)