Klage wegen M6-Werbefenster wird neu beurteilt

TSR - Bundesgericht bejaht Klageberechtigung von TSR.

Die Freiburger Justiz muss die Klage des Westschweizer Fernsehens (TSR) wegen dem Schweizer Werbefenster des französischen Senders M6 neu beurteilen. Laut Bundesgericht wurde die Klageberechtigung von TSR zu Unrecht generell verneint. M6 wird seit Herbst 2001 in Teilen der Westschweiz mit zwei Signalen ausgestrahlt. Das zweite Signal überträgt die Schweizer Werbefenster. Aus Sicht von TSR verletzt M6 mit diesen auf den Schweizer Markt ausgerichteten Werbeblöcken das Urheberrecht und betreibt zudem unlauteren Wettbewerb.

Insbesondere heble M6 so die von der TSR für die Schweiz erworbenen Exklusiv-Ausstrahlungsrechte für verschiedene Filme und Serien aus. Das Freiburger Kantonsgericht war im vergangenen Januar zum Schluss gekommen, dass TSR gegen die behauptete Urheberrechtsverletzung nicht vor Gericht ziehen könne. Vielmehr habe sich TSR direkt an die Inhaber der fraglichen Ausstrahlungsrechte zu richten. Bereits im August hatte das Bundesgericht die dagegen erhobene Berufung von TSR teilweise gutgeheissen. Gemäss der nun vorliegenden Begründung kann TSR als Lizenznehmer durchaus direkt Urheberrechtsklage gegen M6 führen.

Laut dem Urteil ist dies allerdings nur soweit möglich, wie TSR dazu durch die Inhaber der Ausstrahlungsrechte autorisiert worden ist. TSR habe überdies die Berechtigung zur Klage wegen Verletzung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb. Die Freiburger Justiz wird den Fall auf dieser Basis nun neu beurteilen müssen. (sda)