Klein Report erhält keinen Schadenersatz

Urteil - Weil die Schweizer Mediendatenbank und Swissdox Texte des Onlineportals zum Verkauf angeboten hatten, verlangte dessen Betreiberin die Herausgabe des Gewinns und Schadenersatz für entgangene Werbeeinnahmen. Das Bundesgericht lehnt die Klage ab.

Die Betreiberin des Online-Nachrichtendienstes Klein Report erhält von der Schweizer Mediendatenbank (SMD) und der Swissdox keinen Schadenersatz für Texte, die die beiden Firmen in ihren Datenbanken erfasst und zum Verkauf angeboten haben. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Das Bundesgericht folgt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil dem Entscheid des Zürcher Handelsgerichts. Dieses war zum Schluss gelangt, dass Press Media, die Betreiberin des Klein Reports, ihre Berechtigung zur Einreichung einer Klage nicht nachgewiesen habe.

Das Bundesgericht führt in seinen Erwägungen aus, dass die Rechte an einem Werk, also an einem Artikel, grundsätzlich dem Urheber gehören. Die Urheberschaft lasse sich in einem Arbeitsverhältnis zwar an die Arbeitgeberin übertragen. Allerdings habe die Press Media in ihrer Klage nicht dargelegt, dass dies tatsächlich geschehen sei.

Entgangene Werbeeinnahmen

Die Press Media reichte 2019 beim Handelsgericht eine Klage gegen die SMD und die Swissdox ein. Die SMD gehört Ringier, Tamedia und der SRG. Die Swissdox ist eine Tochtergesellschaft der SMD und bietet die bei ihr archivierten Artikel gegen Bezahlung der Öffentlichkeit an.

Die Press Media verlangte für rund 10'000 Artikel, die bei den Beklagten ohne ihr Einverständnis gespeichert worden waren, einen Schadenersatz für entgangene Werbeeinnahmen und die Herausgabe des Gewinns, den die Datenbanken mit den Artikeln generiert hatten (Urteil 4A_527/2021 vom 17.2.2022). (sda/mj)