Kleine Rüge für die Weltwoche

Presserat - Bei einer Kritik an einer RTS-Reportage über Pierre Krähenbühl hat der Autor gegen den Berufskodex verstossen.

Im März 2021 veröffentlichte die Weltwoche eine Medienkritik, die sich mit einer Sendung von «Temps Présent» des Westschweizer Fernsehens RTS beschäftigte. In der Fernsehreportage war es um die Hintergründe des Rücktritts von Pierre Krähenbühl gegangen, der das Uno-Hilfswerk für die Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) geleitet hatte.

Der Autor des Weltwoche-Artikels warf der Fernsehjournalistin eine einseitige «antiisraelische» Haltung und eine einseitige Auswahl der Gesprächspartner vor. Der Autor erwähnt auch, dass gegen diesen Fernsehbeitrag bereits Beschwerden beim Presserat und der SRG-Ombudsstelle hängig seien. Dass der Autor die Beschwerden selber eingereicht hat, erwähnt er nicht.

Das Westschweizer Fernsehen und die Fernsehjournalistin reichten beim Presserat Beschwerde gegen den Weltwoche-Artikel ein, weil er gegen die Wahrheitspflicht verstosse. Auch sei die Fernsehjournalistin vor der Veröffentlichung der schweren Vorwürfe nicht angehört worden, heisst es in einer Mitteilung.

Der Presserat sieht keinen Verstoss gegen die Wahrheitspflicht seitens der Weltwoche, ebenso sieht er die Anhörungspflicht nicht verletzt, weil der Autor die Redaktion von «Temps Présent» vorgängig um eine Stellungnahme geben hatte. Der Weltwoche-Autor verstiess jedoch gegen den Berufskodex, weil er es unterlassen hatte, in seinem Text darauf hinzuweisen, dass nicht irgendjemand Beschwerde bei Presserat und SRG-Ombudsstelle eingereicht hatte, sondern er selber.

Der Presserat weist im Übrigen die Beschwerde gegen RTS nach eingehender Diskussion ab: Er kam zum Schluss, dass eine Vielzahl von Stimmen zu Krähenbühl und zur UNRWA zu hören gewesen seien und dass es legitim gewesen sei, auf gewisse Elemente des israelisch-palästinensischen Konfliktes nicht näher einzutreten, weil der Werdegang von Krähenbühl im Zentrum der Reportage gestanden habe. Was die Einordnung der einzelnen Stimmen betrifft, habe kein Zweifel entstehen können, wer welche Position vertritt. (pd/cbe)