Die SRG hat im Verfahren um mögliche Schleichwerbung in der Sendung "Swiss Award" ein Ausstandsverfahren gegen das Bakom eingereicht. Nun soll das Kommunikationsdepartement Uvek von Bundesrat Moritz Leuenberger entscheiden, ob das Bakom befangen ist. Dies berichtet die "SonntagsZeitung" in ihrer aktuellen Ausgabe.
Was bei der SRG für rote Köpfe sorgt: Das Bakom informiert jeweils über Verfahrungseröffnungen und sieht es als seine Pflicht an, die Öffentlichkeit auch über laufende Verfahren zu unterrichten. Die SRG ist dagegen der Ansicht, dass die Medienwächter als urteilende Instanz nur zu rechtskräftigen Urteilen Stellung nehmen sollten. Dabei könnten Vorinformationen ein unabhängiges Urteil gefährden, wie SRG-Sprecher Daniel Steiner auf Anfrage der "SonntagsZeitung" erklärt. Die SRG erwartet vom Departement Leuenberger nun Klarheit in dieser Frage.
Das Bakom verteidigt seine Praxis: "Wir informieren schon lange so und glauben auch, dass uns das Gesetz die Möglichkeit dazu gibt", erklärt Bakom-Sprecher Bernhard Bürki. Dass die SRG ausgerechnet im Fall "Swiss Award" interveniert, ist laut Sprecher Steiner ein Zufall. Das Uvek will nach den Sommerferien einen Entscheid in der Sache fällen.