Das Radio und Fernsehen der italienischen Schweiz (RTSI) akzeptiert den erstinstanzlichen Entscheid im Streit um die fristlose Entlassung eines Moderators nicht. Es reicht Rekurs ein, wie es am Montag mitteilte. Das Bezirksgericht Lugano hatte die Kündigung als unrechtmässig taxiert und dem Radio-Moderator Sergio Savoia eine Entschädigung der RTSI von 55 000 Franken zugesprochen.
Die RTSI wirft Savoia vor, während seiner Arbeitszeit pornografische Internet-Seiten besucht zu haben. Das Gericht kam gestützt auf ein Informatik-Gutachten zum Schluss, die Anschuldigungen hielten nicht stand. Savoia hatte mit der Begründung, eine satirisch-kritische Internet-Sendung vorzubereiten, Zugang zu Seiten bekommen, die für Mitarbeiter der RTSI durch einen Filter gesperrt werden. Er bestritt nicht, einschlägige Seiten angeklickt zu haben, wohl aber das ihm vorgeworfene Ausmass des Konsums.