Das «Memorandum of Understanding» schaffe mehr Transparenz und Fairness im Umgang mit journalistischen Leistungen, teilte der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) am Mittwoch mit.
Im Kern der Selbstverpflichtung steht, dass Medien die Originalquelle bei einer Übernahme klar ausweisen und online direkt verlinken. Besondere Sorgfalt gilt bei exklusiven Recherchen, um die journalistische Erstleistung erkennbar zu machen.
Die Vereinbarung unterscheidet zwischen einer Weiterbearbeitung mit Eigenleistung und einer reinen Zweitverwertung. Die vollständige oder paraphrasierte Übernahme von Artikeln oder wesentlichen Teilen davon ist nicht zulässig. Eine systematische Nutzung fremder Inhalte ist untersagt.
Offen für die gesamte Branche
Zu den Erstunterzeichnern gehören Ringier Medien Schweiz, die NZZ, CH Media, Somedia, die Freiburger Nachrichten und Gammeter Media. Auch die Konferenz der Chefredaktorinnen und Chefredaktoren unterstützt die Vereinbarung. Für mögliche Verstösse richteten die teilnehmenden Unternehmen eine Kontaktstelle ein.
Das Memorandum steht allen Medienunternehmen offen, unabhängig von einer VSM-Mitgliedschaft. Das Regelwerk soll alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden. (sda/cbe)