Eine Kolumnistin ist am Mittwoch vom Bezirksgericht Horgen wegen Verleumdung verurteilt worden. Die Frau hatte in einer Kolumne in der "Zürichsee Zeitung" den Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli unter anderem als "Monster" bezeichnet. Das Gericht verurteilte die Angeklagte zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 40 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, wie es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil heisst.
Ausserdem muss sie dem Gründer der Sterbehilfeorganisation Dignitas eine Genugtuung in der Höhe von 1000 Franken bezahlen. Das Bezirksgericht Horgen verpflichtete die Zürichsee Presse AG ausserdem dazu, das Urteil in einer genau vorgegebenen Weise zu publizieren.