Konkurrent darf sich nicht Star! TV nennen

Star TV - Landesgericht Hamburg bestätigt Verfügung.

Ein deutscher Konkurrent des Schweizer Privatsenders Star TV darf seine Programme nicht unter dem Namen "Star! TV" verbreiten. Das Landesgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, wie Star TV mitteilte. Gegen das Verbot, das mit einer Verfügung im November ausgesprochen worden war, hatte die in Berlin ansässige Star! Entertainment Factory GmbH Widerspruch eingelegt.

Mit dem Entscheid des Landgerichts Hamburg habe Star TV diese Woche einen wichtigen Sieg errungen, schreibt der Schweizer TV-Sender in einem am Donnerstag veröffentlichten Communiqué. Gemäss Star TV ist der Geschäftsführer der Berliner Firma ein Schweizer. Dieser versuche, in Deutschland unter dem Namen Star! TV einen Fernsehsender zu gründen, der sich stark an das Programm von Star TV anlehne. Gegen diese Pläne wehrt sich der Schweizer Privatfernsehsender mit juristischen Mitteln.