Die Billag hat seit 1995 dreistellige Millionenbeträge in Form von Mehrwertsteuer erhoben. "Wir werden bis vor Bundesgericht gehen, um die Frage zu klären", sagte Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung Konsumentenschutz gemäss "NZZ am Sonntag".
Gemäss Bundesgericht darf die Billag keine Mehrwertsteuer auf die Gebühren erheben. Nicht geklärt ist hingegen, ob sie die bereits eingezogenen Beträge rückwirkend retournieren muss. (pd)