Der Presserat hat zwei erneute Beschwerden gegen die Basler Zeitung (baz) zurückgewiesen. Der Zeitung wurde vorgeworfen, dass sie einseitig und unausgewogen über den Kirchenkonflikt von Röschenz berichtet habe. So habe die baz die "Grundregeln eines seriösen Journalismus" verletzt. Der zweite Beschwerdeführer sah in den Berichten eine "Kampagne, die unverhältnismässig, im Stil unfair und in der Sache unprofessionell" sei. Leserbriefe würden von der baz einseitig ausgewählt und tendenziös verändert.
Der Presserat schreibt in der Stellungnahme, dass die Journalisten keine Pflicht zur objektiven Berichterstattung hätten. Einseitige und fragmentarische Standpunkte seien zulässig, falls bei schweren Vorwürfen der Angeschuldigte Gelegenheit erhalte, Stellung zu beziehen. Bischof Koch habe diese Gelegenheit erhalten. Die scharfe Kritik der baz-Redaktoren an der Politik des Bistums im Fall Röschenz unterliege der Kommentarfreiheit, so der Presserat weiter. Die Leserschaft müsse in die Lage versetzt werden, zwischen Information und Wertung zu unterscheiden.
Ein Beschwerdeführer hat der baz vorgeworfen, Leserbriefe tendenziös zu verändern. Auch diesen Vorwurf wies der Presserat zurück. Die baz-Redaktion habe dem Leserbriefschreiber angeboten, sein Schreiben in gekürzter Form zu veröffentlichen. Der Beschwerdeführer habe nicht auf einem ungekürzten Abdruck seines Textes beharrt. Die Bearbeitung sei verhältnismässig gewesen, so der Presserat.