Kritik an Artikelreihe zum Fall Swissfirst "unhaltbar"

NZZaS - Gewinner des Zürcher Journalistenpreises wehren sich.

Hanspeter Bürgin, Nachrichtenchef des Tages-Anzeigers berichtete in einem Artikel vom 18. Juni, dass die NZZ am Sonntag im Fall Swissfirst "mit heiklen Informationen und Dokumenten" versorgt worden sei, die zu einer mit dem Zürcher Journalistenpreis ausgezeichneten Artikelserie geführt hätten. Dies sei der Jury bei der Bewertung der Recherchen unter Umständen entgangen.

Bei den ausgezeichneten Journalisten der NZZaS handelt es sich um Charlotte Jacquemart und Daniel Hug. Die beiden bezeichnen nun in der NZZ am Sonntag vom 24. Juni Hanspeter Bürgin als "schlechten Verlierer". Bürgin habe am 14. Juni Sacha Wigdorovits porträtiert, "verpasste aber die wichtigen Neuigkeiten zur neuen Gratiszeitung von '.ch'". Diese seien drei Tage später in der NZZaS zu lesen gewesen. "Am gleichen Tag griff Bürgin -- offensichtlich erbost -- erneut in die Tasten", heisst es in der NZZaS weiter.

In diesem Artikel habe dann Bürgin die "haltlose Behauptung" zum Fall Swissfirst aufgestellt, die er auf eine entsprechende Anfrage der NZZaS nicht habe belegen können. Tatsache sei, so Hug und Jacquement, dass die Informationen, welche sie zu weitergehenden Recherchen motiviert hätten, weder von Wigdorovits noch von Rumen Hranov, für den Wigdorovits tätig war, stammen.

Die Journalisten der NZZaS berufen sich auch auf ein Urteil des Obergerichts vom 26.3.07 im Rahmen einer Klage der Swissfirst. Dort heisse es, es lägen "keinerlei Indizien" dafür vor, dass Hranov seine erhobenen Vorwürfe gegenüber Medien wiederholt habe. Es "gehöre zweifellos zum Berufshandwerk der Journalisten (...), mittels eigener Recherchen Vorgänge aufzudecken, an denen ein öffentliches Interesse besteht, und darüber entsprechend zu informieren (...)"

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