Der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten SVJ schreibt in einer Pressemitteilung, er sei äusserst beunruhigt ob des Vorentwurfes zu einer schweizerischen Strafprozessordnung (hiernach: VE-StPO), dessen Vernehmlassung am 28. Februar 2002 endet. Der Quellenschutz, den der SVJ als unabdingbare Voraussetzung der journalistischen Tätigkeit und als Ausfluss der in der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Medien- und Pressefreiheit bezeichnet, solle verwässert werden. Anstelle eines Richters solle künftig die Polizei entscheiden, wann ein Medienschaffender seine Informanten zu nennen hat. Freie Journalistinnen und Journalisten sollten weiterhin keinen Quellenschutz geniessen.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates denke laut darüber nach, den Quellenschutz trocken zu legen: Künftig solle dann kein Quellenschutz gewährt werden, wenn "Staatsinteressen" auf dem Spiel stehen. Der SVJ fordert alle Branchenverbände dazu auf, sich ihm anzuschliessen und "diesen medienfeindlichen Tendenzen von Beginn weg gemeinsam entgegen zu wirken". Die Rolle der Medien in einer Demokratie sei zu wichtig, als dass sie lautlos in Frage gestellt werden dürfe.


