Kritik an Verurteilung eines Journalisten

Impressum - Die Verurteilung von Jean-Luc Wenger sei ein verfassungswidriger Angriff auf die Pressefreiheit, so der Verband. Der Journalist des Satire-Magazins Vigousse und sein Anwalt Charles Poncet erheben Beschwerde gegen den Entscheid.

Impressum, die laut eigener Angaben grösste Organisation von Journalistinnen und Journalisten der Schweiz, ist gemäss einer Mitteilung «konsterniert über die Verurteilung seines Mitglieds, des Journalisten Jean-Luc Wenger». Er wurde von der Waadtländer Justiz in erster Instanz «der üblen Nachrede für schuldig» befunden. Der Journalist hatte im Satire-Magazin Vigousse einen Artikel veröffentlicht und darin Aussagen von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeindemitarbeitenden der Gemeinde Versoix zitiert. Jean-Luc Wenger habe den Gemeindesekretär vor der Veröffentlichung schriftlich eingeladen, sich zu den Vorwürfen zu äusseren. Er habe keine Antwort erhalten. 

Wenger werde unter anderem auch vorgeworfen, dass er sich geweigert habe, seine Auskunftspersonen zu nennen. «Dieser Vorwurf ist empörend, ist doch der Quellenschutz durch die Bundesverfassung, das Strafrecht und das Strafprozessrecht sowie die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Der Quellenschutz ist ein wichtiger Pfeiler der Informations- und Pressefreiheit», schreibt Impressum weiter.

Die Gemeinde Versoix habe ausserdem einen Zivilprozess gegen Wenger angestrengt und prozessiert auch gegen andere Medien, wie es weiter heisst. Impressum sieht in diesem «verfehlten und übertriebenen Vorgehen» eine Strategie mit dem Ziel, «Medien mundtod zu machen» mittels sogenannter «SLAPP» – Strategic lawsuit against public participation, eine Taktik, welche unliebsame Medien oder Vertreter der Zivilgesellschaft durch Prozesswellen und damit verbundene Prozesskosten handlungsunfähig mache. «Dass eine Gemeinde ein solches Vorgehen wählt und dafür hohe Beträge an öffentlichen Geldern verwendet, ist äusserst bedenklich», wie es weiter heisst. (pd/tim)