Die Trennlinie zwischen Ablehnung und Befürwortung eines sogenannten Leistungsschutzrechts verläuft mitten durch die Parteienlandschaft. Während Mitglieder sämtlicher Bundesratsparteien, wie auch von Grünen und GLP, im befürwortenden Komitee vertreten sind, melden sich nun Vertreterinnen und Vertreter der gleichen Parteien ablehnend zu Wort.
Ende Mai präsentierte die Regierung einen Vorentwurf zur Revision des Urheberrechtsgesetze. Dieser sieht vor, dass Unternehmen wie Google oder Facebook für die Verwendung von Text- und Bildvorschauen aus Medienangeboten, sogenannten Snippets, die Verlage entschädigen sollen.
Regulierung nach ausländischem Vorbild
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision reagierte der Bundesrat auf eine Forderung der Verleger. Insbesondere die grossen Medienunternehmen drängen schon lange darauf, dass die grossen Online-Dienste zur Kasse gebeten werden. Dabei orientieren sie sich an bestehender Regulierung im Ausland, etwa in EU-Ländern, aber auch in Australien oder Kanada. Nach eigener Berechnung gehen die Schweizer Verlage davon aus, dass ihnen Google & Co. jährlich 154 Millionen Franken schulden (persoenlich.com berichtete).
Nachdem der Bundesrat Ende Mai die Vorlage präsentiert hatte, trat eine überparteiliche Allianz «Pro Leistungsschutzrecht» an die Öffentlichkeit mit dem Slogan «Fairplay – Fairpay». Die Zusammensetzung des Komitees konnte den Eindruck erwecken, als sei die Forderung nach Google-Geld für die Verlage politisch breit abgestützt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit.
Alle grossen Parteien gespalten
Nun zeigt sich, dass sämtliche grossen Parteien in dieser Frage gespalten sind. Es gebe eine grosse Skepsis, ob das Leistungsschutzrecht der richtige Weg sei, zitieren die CH-Media-Zeitungen Nationalrat Michael Töngi (Grüne/Luzern). Der Berner FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen sieht in der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht «ein verzweifelter und hilfloser Versuch des Verbands Schweizer Medien, um Geld zu beschaffen». Und SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi verweist auf das geltende Gesetz, das die Urheberrechte bereits schütze.
Die überparteiliche Kritik zeigt sich auch in einer Interpellation von FDP-Nationalrat Wasserfallen, die Ratskolleginnen und -kollegen aus allen grossen Parteien mitunterzeichnet haben. Darin verlangten sie Mitte Juni vom Bundesrat Auskunft über die Grundlagen, auf die er sich stützte bei der Erarbeitung der Vorlage für ein Leistungsschutzrecht. Namentlich geht es um die sogenannte Regulierungsfolgenabschätzung (RFA).
Das damit vom Bund beauftragte Institut Swiss Economics hält in seinem Schlussbericht fest, Medienunternehmen erlitten «höchstwahrscheinlich keinen Schaden durch die Verlinkung von Snippets». Wieso der Bundesrat trotz dieses und anderer kritischer Befunde in der RFA, die eigentlich gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts sprechen, an dem Gesetzgebungsprojekt festgehalten hat, wollen die Politikerinnen und Politiker nun von der Regierung erfahren.
Verband verweist auf «namhafte Befürworter»
Der Verband Schweizer Medien verweist derweil auf «namhafte Befürworter» in allen Parteien. Ausserdem befänden sich die Parteien derzeit noch in der Positionsfindung. Bis am 15. September können sie sich im Rahmen der Vernehmlassung zum Vorschlag des Bundesrats äussern. In den jeweiligen Stellungnahmen wird sich dann deutlicher zeigen, wie sich die Parteien als Ganze zur Einführung eines Leistungsschutzrechts stellen.