Der ehemalige Tessiner Radio-Moderator Sergio Savoia hat den Rechtsstreit mit der RTSI um seine Entlassung im August 2001 gewonnen. Nach dem Bezirksgericht sah nun auch das Appellationsgericht die Kündigung als ungerechtfertigt an. Savoia erhält rund 55'000 Franken Entschädigung von der RTSI, Zinsen nicht inbegriffen. Diese wird gegen das Urteil keine Beschwerde beim Bundesgericht einreichen, wie Sprecher Pierenrico Tagliabue am Mittwoch auf Anfrage sagte.
Die RTSI muss nicht nur an Savoia eine Entschädigung zahlen, sondern auch für ihre Anwalts- sowie die Gerichtskosten aufkommen. Die Gesamtausgaben würden die 100 000-Franken-Marke nicht überschreiten, sagte Tagliabue. Für das Unternehmen sei der Fall schon seit langem erledigt gewesen. Nun sei die Akte auch formell geschlossen. Das 21 Seiten umfassende Urteil des Appellationsgerichtes habe man zur Kenntnis genommen.
Das Gericht kam zum Schluss, dass die Anschuldigungen der RTSI an die Adresse von Savoia nicht standhielten. Dem langjährigen Moderator war vorgeworfen worden, er habe während seiner Arbeitszeit übermässig viele pornografische Internet-Seiten besucht.
Für Satiresendung recherchiert
Savoia bestritt nicht, einschlägige Seiten angeklickt zu haben, wohl aber das ihm vorgeworfene Ausmass. Mit der Begründung, eine satirisch-kritische Internet-Sendung vorzubereiten, hatte er Zugang zu Seiten bekommen, die für andere Mitarbeiter der RTSI durch einen Filter gesperrt waren. Er sei froh, dass er auch in zweiter Instanz Recht bekommen habe, schrieb Savoia in einer Stellungnahme. Allerdings könne das Urteil all die Unannehmlichkeiten nicht rückgängig machen, die er und seine Familie in Folge der fristlosen Entlassung erlitten hätten. (sda)