Landgericht prüft neue Haftbeschwerde

Fall Kachelmann - Anwalt des Moderators macht Justiz schwere Vorwürfe.

Das Tauziehen im Fall Kachelmann geht weiter. Der Verteidiger macht der Mannheimer Justiz schwere Vorwürfe und will den Haftbefehl in höherer Instanz überprüfen lassen. Das Landgericht Mannheim muss nun über eine neue Haftbeschwerde der Verteidigung entscheiden. Damit will Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock erreichen, dass der 51-Jährige nach mehr als drei Monaten Haft auf freien Fuss kommt. Das Landgericht bestätigte am Mittwoch den Eingang eines entsprechenden Schriftsatzes.

Zuvor hatte Birkenstock einen Antrag auf Haftprüfung, über den am Freitag verhandelt werden sollte, zurückgezogen, weil nach seinen Angaben das Gericht im Prüfungstermin nicht die Sachverständigen und das mutmassliche Opfer anhören wollte. Die Beschwerde liegt zunächst dem Landgericht vor; wenn es der Beschwerde nicht stattgibt, muss es den Fall innerhalb von drei Tagen dem Oberlandesgericht vorlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann erhoben. Die Ermittler beschuldigen ihn der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und der gefährlichen Körperverletzung.

Kachelmann hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Er war am 20. März auf dem Rückweg von den Olympischen Winterspielen in Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden. Birkenstock erhob in einem Communiqué schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Er bezeichnete den Fall als "Justizskandal". Der Verteidiger beruft sich auf Aussage-psychologische und rechtsmedizinische Gutachten. Demnach könne die angebliche Vergewaltigung nicht wie geschildert stattgefunden haben. Eine "absichtliche Falschbelastung" durch die ehemalige Geliebte Kachelmanns sei wahrscheinlich.

"Die Verteidigung sieht den Freiheitsanspruch ihres Mandanten auf skandalöse Weise missachtet", heisst es in der Erklärung. Birkenstock äusserte den Verdacht, die Mannheimer Justiz "schütze durch die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gegen Herrn Kachelmann die Täterin einer Falschbeschuldigung".

Über den Aussagegehalt der Gutachten herrscht Unklarheit. In Medienberichten heisst es, dass die Aussagen der Geschädigten im Gutachten einer Psychologin für unglaubwürdig erklärt würden. Diese Beurteilung basiere jedoch nicht auf dem vollständigen Text, heisst es von Seiten der Staatsanwaltschaft. "Die kompletten Gutachten stützen die Anklage", betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim nochmals am Mittwoch. (sda)