26.04.2007

"Kassensturz"

Legitimerweise in Arztpraxis versteckt gefilmt

Beschwerde aber teilweise berechtigt.

Der "Kassensturz" von SF DRS hat mit einem Beitrag über einen Schönheitschirurgen das Sachgerechtigkeitsgebot teilweise verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Ombudsstelle DRS. Legitim sei dagegen die Recherche mit versteckter Kamera gewesen.

Das Fernsehen sei völlig zu Recht der Frage nachgegangen, wie Schönheitschirurgen arbeiten, schreibt Ombudsmann Achille Casanova in seiner Stellungnahme zu einer Beschwerde über einen Beitrag des "Kassensturz" vom 6. Februar. Damals strahlte SF Bilder aus, die es versteckt in der Praxis eines Schönheitschirurgen gemacht hatte.

Die Bilder zeigten den Arzt, wie er die Brust der als "Lockvogel" eingesetzten Miss Argovia untersucht. Die verdeckte Recherche fand Nachhall im Schweizer Blätterwald -- und warf die Frage auf, ob diese Recherchemethode zulässig ist. In diesem Fall sei sie legitim gewesen, befindet Casanova.

Öffentliches Interesse gegeben

Die verdeckte Recherche dürfe im Journalismus nur angewendet werden, wenn Informationen, die von grossem öffentlichen Interesse sind, nicht anders beschafft werden können, schreibt der Ombudsmann in seiner Stellungnahme, die er der Nachrichtenagentur SDA am Mittwoch aufgrund eines "FACTS"-Vorabdrucks zur Verfügung stellte.

Arztpraxen seien zwar nicht öffentlich. "Dennoch kann es Vorgänge geben, die von eminentem öffentlichen Interesse sind", hält Casanova fest. Dieses Kriterium sieht er im beanstandeten Fall gegeben: Denn die Schönheitschirurgie hat in letzter Zeit einen massiven Aufschwung genommen.


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