Leiter des Rechtsdienstes freigesprochen

SF - Jurist hat nicht gegen Lotteriegesetz verstossen.

Der 49-jährige Leiter des Rechtsdienstes des Schweizer Fernsehens wird vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz freigesprochen. Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag eine Strafverfügung des Statthalteramtes des Bezirkes Zürich aufgehoben. Dieses hatte den Angeklagten vor einem Jahr zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Sein Anwalt hat den Entscheid nun erfolgreich angefochten. Angeklagt war der Rechtsdienstleiter wegen eines umstrittenen Werbespots eines ausländsichen Wettunternehmens.

SF hatte den Spot zwischen dem 19. März und dem 5. April 2007 insgesamt 77 Mal ausgstrahlt. Da die Firma diverse Sportwetten, Casinospiele und Pokerprodukte anbiete, sei der Spot in der Schweiz nicht erlaubt, argumentierte das Statthalteramt. Den Stein in Rollen brachte die Lotteriegesellschaft Swisslos, welche Anzeige erstattete.

Die Verteidigung machte geltend, dass der Inhalt des Spots nicht den geringsten Hinweis auf eine Verletzung des Lotteriegesetzes enthalten habe. Hinzu komme, dass der Chef des Rechtsdienstes nur eine beratende juristische Funktion habe und kein eigentliches SRG- Organ sei. Das Gericht bestätigte nun diese Feststellungen. Zudem sei der Autor der Strafverfügung mit keinem Wort darauf eingegangen, was gemäss Lotteriegesetz überhaupt den Straftatbestand darstelle. (sda)