Der Bilanz droht juristisches Ungemach von Martin Ebner. Stein des Anstosses ist ein Editorial von Chefredaktor René Lüchinger vom 15. März 2007. Darin kritisiert er die Rolle Ebners im Übernahmekampf um den Rückversicherer Converium. Nun fordert der Financier Genugtuung und Schadenersatz für seine BZ Bank.
Ebner stösst sich am herablassendem Jargon, indem das Editorial verfasst sei, und wirft der Bilanz Persönlichkeitsverletzung und Geschäftsschädigung vor. "Auf frischer Tat", so der Titel des Lüchinger-Editorials, könne man Ebner beim munteren Übernahmeversuch der Converium beobachten. Gewohnt "unverforen" würde der "Beinahe-Pleitier" dabei vorgehen. "Wie ein roter Faden zieht sich das geldgetriebene Gebaren durch seine geschäftlichen Aktivitäten", urteilt Chefredaktor Lüchinger.
Die Basler Zeitung berichtet am Donnerstag, Ebner habe von der Bilanz drei Wochen nach Erscheinen des Editorials eine Unterlassungserklärung gefordert. Der Investor beanspruchte diese, da der falsche Eindruck entstanden sei, es handle sich bei ihm "um einen geldgierigen Geschäftemacher minderwertigen Charakters, der sich auf Kosten von Banken und Kleinsparern ungerechtfertigt bereichere", zitiert die Basler Zeitung Ebners Rechtsbeistand.
Die Bilanz ging auf Ebners Forderung nach einer Unterlassungserklärung allerdings nicht ein. Gegenüber "persoenlich.com" macht Lüchinger am Donnerstag seinen Standpunkt klar. Bei einer Unterlassungserklärung gehe es darum, dass man bestimmte Zusammenhänge nicht aufzeigen dürfe. Es sei schon immer Ebners Bestreben gewesen, dass die Vorgeschichte seines Wirkens in den Medien nicht mehr thematisiert werden soll. Ebner sei aber eine Person des öffentlichen Interesses, der stark in der Schweizer Wirtschaft engagiert und an einer Vielzahl börsenkotierter Unternehmen beteiligt sei oder gewesen sei. Darum, so René Lüchinger, sei man auf die Forderung Ebners nicht eingegangen.
Der leitete nun ein Sühnebegehren wegen angeblicher Persönlichkeitsverletzung und Geschäftsschädigung ein. Ebners Anwalt erhebe auch finanzielle Forderungen. Laut Basler Zeitung fordert er den Gewinn, den die Bilanz mit dem Editorial erzielt hat: der Mindestbetrag belaufe sich auf 35'000 Franken. Ausserdem solle dem Investmentbanker eine Genugtuung in Höhe von 50'000 Franken zugesprochen werden. Die von Ebner beherrschte BZ Bank klagt gar auf 250'000 Franken Schadenersatz -- obwohl das Unternehmen im Artikel mit keiner Silbe erwähnt wird.
Ob die Bilanz tatsächlich Ebners Persönlichkeit verletzt hat, kann nur ein Gericht entscheiden. Für den Bilanz Chefredaktor steht aber fest, dass über eine öffentliche Person wie Martin Ebner, der selbst immer wieder die Öffentlichkeit gesucht habe, eine Berichterstattung möglich sein müsse. Das betonte Lüchinger gegenüber persoenlich.com. Ob im Fall seines Editorials juristische Grenzen überschritten worden seien, müsse im Falle eines Prozesses ein Richter beurteilen.