Das Schweizer Syndikat Medienschaffender hat am Dienstag zum Entwurf des UVEK für die total revidierte Radio- und Fernsehordnung RTVV Stellung genommen. Grundsätzlich beurteilt das SSM den Entwurf als gut. Es empfiehlt, darauf einzutreten. Vertreten wird die Haltung, dass ein Service public-Anbieter wie die SRG im Bereich von Werbung und Sponsoring zurückhaltender agieren sollte als kommerzielle Sender.
Das SSM plädiert insgesamt für eine restriktive Handhabung der Werbung. So spricht sich das Syndikat gegen sogenannte Splitscreen-Werbung aus. Eine parallel zu einem Programmbeitrag laufende Werbung verletze und missbrauche die Autonomie des Werkes eines Urhebers, wird argumentiert. Die Urheber müssten davor geschützt werden, als parallele Werbeträger missbraucht zu werden. Ebenfalls spricht sich das SSM grundsätzlich gegen virtuelle und politische Werbung aus.