Der ehemalige Tages-Anzeiger-Journalist Maurice Thiriet ist vor Bundesgericht abgeblitzt. Er hatte die Astrophysikerin Barbara Burtscher als Hochstaplerin bezeichnet - laut den Lausanner Richtern zu Unrecht. Sie haben Thiriets Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts wegen übler Nachrede abgewiesen.
Der unbefangene Durchschnittsleser des Artikels «Die eingebildete Astronautin», der im August 2010 im Tages-Anzeiger erschienen ist, kommt laut Bundesgericht zu folgendem Schluss: Barbara Burtscher hat gegenüber der Öffentlichkeit wiederholt und eigentlich systematisch Unwahrheiten über sich beziehungsweise über ihre beruflichen Qualifikationen respektive ihre berufliche Tätigkeit verbreitet und insoweit gelogen.
Dass dies tatsächlich stimmt, konnte Maurice Thiriet, ehemals Journalist beim Tages-Anzeiger und heute beim Onlinemagazin Watson, nicht beweisen. Ebenso wenig, dass er alles Zumutbare unternommen hat, um die Wahrheit seiner ehrverletzenden Äusserungen zu überprüfen. Die Vorinstanzen hatten ihn wegen übler Nachrede verurteilt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde dagegen nun abgewiesen.
Verletzung in Kauf genommen
Das Bundesgericht hält in seinem Entscheid fest: Thiriet weiss, dass die von ihm verwendete Bezeichnung «Hochstaplerin» auch im Sinne von Lügnerin und Betrügerin verstanden werden kann. Er wusste oder nahm zumindest in Kauf, dass eine solche Äusserung eine Person als ehrbaren Menschen treffen kann.
Die Astrophysikerin hatte nach dem anfänglichen Medienhype um ihre Tätigkeit und Person mehrmals darauf hingewiesen, dass sie keine angehende Nasa-Astronautin sei und lediglich Astronautentrainings auf privater Basis absolviere.
Auf Schlagzeilen in den Printmedien wie «Unsere Frau bei der Nasa» oder «Schweizerin trainiert Mars-Landung für Nasa» habe Barbara Burtscher keinen Einfluss gehabt, schreibt das Bundesgericht. Man könne ihr allenfalls vorwerfen, dass sie nicht früh, oft und deutlich genug klargestellt habe, keine angehende Astronautin zu sein.
Daraus ergibt sich nach Auffassung des Bundesgerichts nicht, dass die Astrophysikerin eine Hochstaplerin ist.
Synonyme nicht ausschlaggebend
Das Gericht verneint Thiriets Argumentation, dass bei mehrdeutigen Begriffen unter Berücksichtigung der Medienfreiheit stets von dem für den Journalisten günstigsten Bedeutungsinhalt ausgegangen werden muss.
Auch wenn der Begriff Hochstaplerin als Synonym für Prahlerin oder Wichtigtuerin verwendet werden kann, werde er im Gesamtzusammenhang des Artikels von Thiriet nicht als solcher verstanden.
Der Journalist erhielt deshalb eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 90 Franken mit zwei Jahren Probezeit.
Verwunderung bei Tamedia
Bei Thiriets früherer Arbeitgeberin wundert man sich über das Urteil aus Lausanne. Wie Tamedia-Jurist Simon Canonica zur sda sagte, ist man davon ausgegangen, mit der Wortwahl auf der sicheren Seite zu stehen. Weil Hochstaplerin eben nicht zwingend Lügnerin, sondern auch Prahlerin oder Wichtigtuerin heissen könne und der Begriff im Tages-Anzeiger in diesem Sinne verwendet worden sei.
Zudem tauche das Wort nur in einem Satz auf und werde in keiner Art und Weise - etwa in Titel oder Untertitel - hervorgehoben. «Da das Bundesgericht jedoch nur dieses eine Wort und keine weiteren Elemente des Artikels beanstandet hat, haben wir keine Angst vor einem allfälligen Schadenersatzprozess», sagte Canonica. (Urteil 6B_8/2014 vom 22. April 2014) (sda)