Medienberichte über CVP-Grossrat zulässig

Peter Studer - "Medien sind Wachhunde der Demokratie."

In den Schweizer Medien wurde vergangene Woche intensiv über den CVP-Grossrat Xavier Bagnoud und das Handy-Video, auf dem er nackt Kokain konsumiert, berichtet. Vor allem waren auch viele Fotos aus dem Video zu sehen. Für Medienrechtsexperte Peter Studer war die Berichterstattung zulässig und hat die Privatsphäre des Politikers nicht verletzt, wie er gegenüber "Sonntag" erklärt.

Die Bilder und Aussagen belasten einen volksgewählten CVP-Politiker. Seinen Wahlkampf habe er vermutlich mit Bekenntnissen zu christlicher Familienpolitik und Bekämpfung des Drogenmissbrauchs bestritten. Studer: "Die Vorwürfe betreffen zwar die an sich geschützte Intimspähre des Politikers Bagnoud. Aber sie haben mit seiner politischen Rolle und den Wählererwartungen zu tun. Das kann sie rechtfertigen, den Medien sind 'Wachhunde der Demokratie'." Voraussetzung sei allerdings eine korrekte Recherche, die Wahrheit der Berichte und die Gelegenheit für Bagnoud, sich dazu zu äussern.