Medienhäuser ziehen vor das Bundesgericht

Tamedia/SRF - Armasuisse und Empa verweigerten 2021 den Journalisten beider Medienhäuser Zugang zu Dokumenten zur Kampfjet-Beschaffung. Diese Entscheidung ist durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden – und wird nun angefochten.

Tamedia und SRF ziehen, gemäss einem Artikel von Öffentlichkeitsgesetz.ch, vor das Bundesgericht weiter. Dies wegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Fall der Dokumente zur Beschaffung eines neuen Kampfjets.

Im Jahr 2021 habe ein Journalist von Tamedia den Abschlussbericht zu den Lärmmessungen der evaluierten neuen Kampfjets bei der Empa angefragt, heisst es. Zudem wollte ein SRF-Journalist Einsicht in die Evaluationskriterien und deren Gewichtung bei der Kampfjet-Beschaffung bei Armasuisse einsehen. Beiden wurde der Zugang trotz Öffentlichkeitsgesetz von den Bundesbehörden verweigert.

Das Bundesverwaltungsgericht stimmte im April der Weigerung von Empa und Armasuisse zu, da die Rüstungsbeschaffung wegen möglicher Gefährdung der Sicherheit der Schweiz nicht unter das Transparenzgebot falle.

Die Medienhäuser gehen gegen die Entscheidung vor das Bundesgericht, da gemäss ihrer Argumentation vor dem Verwaltungsgericht auch bei sicherheitsrelevanten Beschaffungen ein Minimum an Transparenz gelte. (yk)