Mehr Beschwerden gegen Radio- und TV-Sendungen

UBI - Beschwerdeinstanz hiess 2007 fünf Fälle gut.

Im letzten Jahr sind 30 Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen sind 2007 bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eingegangen. Dies sind 10 mehr als im Jahr zuvor. Von 19 erledigten Fällen wurden fünf gutgeheissen.

Neben einem von verschiedenen Radiostationen ausgestrahlten Werbespot von "santésuisse" und einem Beitrag von Tele Züri zum Zürcher Tierschutzbund waren davon drei Sendungen von Schweizer Fernsehen SF betroffen, wie die UBI in ihrem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht schreibt.

Gutgeheissen hat sie die Beschwerden gegen je einen Beitrag von "Schweiz aktuell" (Freiburger Original in der Regierung), "10vor10"(Schweizer Therapiestation "Fuente Alamo") und "Kassensturz (Beitrag über Schönheitschirurgen). Das Bundesgericht hat die Entscheide der UBI gegen die Beiträge von "Schweiz aktuell" und "10vor10" gestützt, das Verfahren zum "Kassensturz"-Beitrag ist noch hängig.

Gerügt hat die UBI insbesondere die Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots. Trotz Fehlern in beanstandeten Beiträgen habe sie aber einige Beschwerden abgewiesen, da sie keine eigentliche Fachaufsicht betreiben dürfe, schreibt die UBI. Die 2007 eingegangen Beschwerden betrafen in 25 Fällen Fernseh- und in 5 Fällen Radiosendungen. 19 betrafen deutschsprachige,9 französischsprachige und 2 italienischsprachige Ausstrahlungen.

Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz, das am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, sind neu auch juristische Personen zu Beschwerden befugt, wenn sie von einer Sendung im erforderlichen Mass tangiert sind. Die Beratungen der UBI sind zudem grundsätzlich öffentlich. Diese prüft auf Beschwerde hin die Rechtmässigkeit des Inhalts von redaktionellen Ausstrahlungen. Bei wiederholten Verstössen kann sie Bussen aussprechen. (sda)