Konzessionierte Lokalradios und Regionalfernseh-Stationen erhalten vom kommenden Jahr an mehr Geld aus den Empfangsgebühren. Neu gibt es auch Bundesgeld für allgemeine Fördermassnahmen, etwa für die Aus- und Weiterbildung von redaktionell tätigen Medienschaffenden.
Die vom Bundesrat am Mittwoch beschlossenen Neuerungen treten am 1. Januar in Kraft. Beschlossen wurden die nötigen Änderungen im Radio- und Fernsehgesetz Ende 2025 vom Parlament.
Für Lokalradios mit Konzession und für regionale Fernsehstationen gibt es nun 7 Prozent des gesamten Ertrages aus der Empfangsgebühr. Damit stünden zusätzliche rund 9 Millionen und insgesamt 95 Millionen Franken zur Verfügung, schreibt der Bundesrat. Das Parlament hatte eine Bandbreite zwischen 6 und 8 Prozent vorgegeben.
In der allgemeinen Medienförderung legte der Bundesrat zudem die Beiträge für die kommenden zwei Jahre fest. 2027 und 2028 stehen zum Beispiel für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für redaktionell tätige Medienschaffende je 1,5 Millionen Franken bereit. (sda/spo)