Im Zusammenhang mit der Entlassung von Christoph Mörgeli an der Universität Zürich sind noch mehrere Strafverfahren hängig. Es geht dabei insbesondere um die Frage, wer vertrauliche Informationen an die Medien weitergab und dadurch die Affäre ins Rollen brachte. Von Interesse ist auch, wer wann über Mörgelis berufliches Schicksal entschied.
Bezüglich der Weitergabe von Informationen an die Medien steht Titularprofessorin Iris Ritzmann im Zentrum. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie wegen Amtsgeheimnisverletzung. Sie wirft Ritzmann vor, den "Tages-Anzeiger" mit geheimen Informationen über Mörgeli versorgt zu haben.
Konkret handelte es sich um den damals noch unter Verschluss gehaltenen Akademischen Bericht der Universität und um die Untersuchung einer internationalen Expertenkommission unter der Leitung von Professor Robert Jütte. Beide befassten sich mit den Zuständen am Medizinhistorischen Institut und Museum. In diesen beiden Berichten wurde Mörgelis Arbeit stellenweise massiv kritisiert.
Anklageerhebung gegen Ritzmann noch offen
Ritzmann, mittlerweile von der Uni ebenfalls entlassen, weist jegliche Vorwürfe zurück. Beim zuständigen Staatsanwalt Andrej Gnehm war am Dienstag nicht zu erfahren, ob er gegen Ritzmann Anklage erheben wird. Wie die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte, ist das Verfahren gegen Ritzmann noch nicht abgeschlossen.
Gnehm selbst geriet im Zuge der Ermittlungen - insbesondere wegen einer Hausdurchsuchung bei Ritzmann - auch in die Kritik, da er der SVP nahe steht. Seine Vorgesetzten sprachen ihm jedoch das Vertrauen aus.
Unter die Lupe nehmen die Untersuchungsbehörden auch Ritzmanns Ehemann Eberhard Wolff, der ebenfalls am Medizinhistorischen Institut arbeitete. Wolff ist bis zum Abschluss des Strafverfahrens freigestellt.
Zwei pendente Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung
Pendent sind zudem noch zwei weitere Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung: Einerseits hat Christoph Mörgeli Anzeige gegen seinen ehemaligen Chef Flurin Condrau wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses eingereicht.
Da es sich bei Condrau um einen kantonalen Angestellten handelt, muss das Obergericht die Ermächtigung zur Eröffnung eines Verfahrens erteilen. Dieser Entscheid ist noch nicht gefallen, wie es beim Obergericht auf Anfrage hiess.
Anderseits läuft auch ein Verfahren gegen Mörgeli. Auf Antrag der Universität untersucht die Staatsanwaltschaft eine mögliche Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit Informationen, die aus dem Schütte-Bericht durch Mörgeli an die Öffentlichkeit gelangten.
Unklare Rolle von Bildungsdirektorin Aeppli
Christoph Mörgeli selbst sieht sich in der ganzen Affäre als Mobbingopfer. Er und seine Partei betonen immer wieder, Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) habe seine Entlassung aus politischen Gründen angeordnet.