Meyer-Fürst zieht vor Gericht

Grabsch-Beitrag - Schönheitschirurg verklagt vier SF-Mitarbeiter.

Schönheitschirurg Peter Meyer-Fürst geht gegen das Schweizer Fernsehen vor: Am Mittwoch präsentierten seine Anwälte dem Blick die Strafanträge gegen sämtliche Personen, die beim umstrittenen "Kassensturz"-Beitrag ihre Finger im Spiel hatten. Als Hauptverantworlticher soll SF-Chefredaktor Ueli Haldimann angeklagt werden. Daneben stehen auch "Kassensturz"-Chef Wolfgang Wettstein, "Kassensturz"-Reporterin Jolanda Eggenberger und Ex-Miss-Argovia Jessica De Filippis im Visier der Anwälte. Letztere hatte bei der Aufnahme mit versteckter Kamera den Lockvogel gespielt.

Wie der Blick berichtet, werden die Klagen noch im Februar eingereicht. Zusätzlich zu den Strafanträgen seien auch Klagen mit Genugtuungsforderungen in Vorbereitung. "SF-Chefredaktor Ueli Haldimann hat sich zum Ankläger, Richter und Henker aufgespielt -- ohne jegliche medizinische Kenntnisse“, moniert einer der Anwälte gegenüber Blick. In der SonntagsZeitung habe der Chefredaktor sogar die Berufseinstellung seines Mandaten gefordert. Auch Meyer-Fürst selbst spricht eine deutliche Sprache: "Ueli Haldimann verdient eine harte Strafe". Man habe ihm und seiner Familie persönlich geschadet, sein 13-jähriger Sohn werde angefeindet.

Nach Meinung der Anwälte hat SF gegen drei Artikel im Strafgesetzbuch verstossen. Unter anderem führt Blick den Artikel auf, in dem steht: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird, "wer eine Tatsache aus dem Geheimbereich eines anderen oder eine nicht jedermann ohne Weiteres zugängliche Tatsache aus dem Privatbereich aufnimmt." Genau das habe der "Kassensturz" aber getan, so die Anwälte. Die Reporterin und Lockvogel de Filippis hätten damit einen auch durch das Arztgeheimnis geschützen Privatbereich verletzt.

Anwälte geben sich siegesgewiss

Bei der Präsentation der Strafanträge spielte stand auch ein weiteres Thema zur Debatte: 1997 habe Meyer-Fürst vertraglich durchgesetzt, dass der "Kassensturz" nur unter bestimmten Voraussetzungen über ihn berichten durfte. Dies wäre bespielsweise dann der Fall, wenn der Chirurg bewusst die Öffentlichkeit suchen würde. Meyer-Fürst betont, dass er sich seit 1997 zurückgezogen habe. Der Vorwurf an SF lautet deshalb: Man habe in den vergangenen Wochen auf geschickte Weise den Eindruck erweckt, es bestehe ein grosses öffentliches Interesse an der Person von Meyer-Fürst.