Milderes Urteil gegen Redaktor

SonntagsBlick - Angeklagt wegen Verletzung von Militärgeheimnissen.

Wegen Verletzung militärischer Geheimnisse hat das Militärappellationsgericht 2 in Solothurn am Donnerstag einen Redaktor des SonntagsBlick schuldig gesprochen. Mit 20 Tagen Gefängnis bedingt wurde ein früheres Urteil massiv nach unten korrigiert. Der Journalist hatte 2003 einen Bericht über eine Kavernenanlage der Luftwaffe in Buochs NW veröffentlicht. Wegen Verletzung militärischer Geheimnisse war er deshalb vom zuständigen Militärgericht in erster Instanz zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt worden.

In zweiter Instanz hatte das Militärappellationsgericht die Strafe auf sechs Monate erhöht. Dabei war es massiv über den Antrag der Anklage von 45 Tagen hinausgegangen. Im Frühling dieses Jahres hatte das Militärkassationsgericht das Urteil aufgehoben und zur Neubeurteilung an das Militärappellationsgericht zurückgewiesen. Dieses hatte den Fall deshalb am Donnerstag in geheimer Verhandlung und neuer Zusammensetzung neu zu beurteilen. Es hielt eine Strafe von 20 Tagen für angemessen.

"Sehr wesentlicher Standort"

Bei der in dem Zeitungsbericht erwähnten militärischen Objekt gehe es "um einen sehr wesentlichen Standort", sagte der vorsitzende Militärrichter Beat Frey zur Begründung. Gemäss seinen Ausführungen handelt es sich offenbar um einen von zwei auf dieser Geheimhaltungsstufe klassifizierten Standorten der Luftwaffe. Der Anwalt des Redaktors hatte eine Reduktion der Strafe auf sieben Tage gefordert, der Ankläger war bei seinem ursprünglichen Antrag von 45 Tagen geblieben. Er akzeptiere das Urteil, sagte der Auditor der Armee auf Anfrage. Der Redaktor behält sich vor, erneut Kassationsbeschwerde zu führen. (sda)

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