Bei der Modernisierung der Zivilprozessordnung hat das Parlament erste Pflöcke eingeschlagen. Einer davon betrifft missliebige Medienartikel: Sie können künftig einfacher mit einer superprovisorischen Verfügung verhindert werden als heute.
Mit 183 zu 1 Stimmen und zwei Enthaltungen hiess der Nationalrat am Dienstag die revidierte Schweizerische Zivilprozessordnung gut. Die Zivilprozessordnung müsse laienfreundlich sein, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) namens der Rechtskommission. Davon habe sich die Kommission bei ihren Anträgen leiten lassen.
Prozessieren werde für viele Rechtsuchende unerschwinglich bleiben, konstatierte Sibel Arslan (Grüne/BS). Die Linke und auch die SVP wollten mit Minderheitsanträgen Korrekturen anbringen, um die Kosten noch weiter zu senken, unterlagen aber durchwegs.
Zu reden gaben aber weniger die neuen Bestimmungen als eine Bestimmung zu superprovisorischen Verfügungen, um ungewünschte Medienberichte vorläufig zu verhindern. Heute kann ein Gericht einen Medienbericht stoppen, wenn dieser für die gesuchstellende Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen kann.
Dies darf aber nur angeordnet werden, wenn kein offensichtlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt und die Massnahme nicht unverhältnismässig erscheint. Der Bundesrat will im Artikel präzisieren, dass der fragliche Medienbericht einen besonders schweren Nachteil verursachen kann oder verursacht.
Bregy wehrte sich gegen den Vorwurf, die Kommission greife die Medienfreiheit an. Es gebe kein Recht, mit Sensationsgeschichten Existenzen zu zerstören, sagte Judith Bellaiche (GLP/ZH).
Rot-Grün hätte auf der Linie des Bundesrates bleiben wollen, unterlag aber mit 81 gegen 99 Stimmen. Raphaël Mahaim (Grüne/VD) und Min Li Marti (SP/ZH) sprachen von einem Angriff auf die Medienfreiheit. Einen Antrag aus der SP, den umstrittenen Artikel aus der Vorlage herauszulösen, lehnte der Rat ebenfalls ab. Der Nationalrat will mit einem Pikettdienst an Gerichten vorsorglichen Rechtsschutz ausserhalb der Bürozeiten gewährleisten. Dies soll namentlich für Persönlichkeitsverletzungen gelten, aber auch bei häuslicher Gewalt und Familienrecht. Der Rat unterstützte mit 157 zu 25 Stimmen eine Motion der RK-N und stillschweigend ein Postulat der RK-N.
Den Beschluss des Ständerats, wonach Verhandlungen künftig per Video geführt werden können, übernahm der Nationalrat. Er ergänzte aber, dass nur dann nicht physisch verhandelt werden kann, wenn alle Parteien zugestimmt haben. Gerichte sollen elektronische Verhandlungen nicht aufgrund besonderer Umstände anordnen können.
Enger fassen als der Bundesrat will das Parlament die Bestimmungen zum Mitwirkungsverweigerungsrecht für Rechtsdienste von Unternehmen. Dies soll sicherstellen, dass im Ausland tätige Schweizer Unternehmen die gleichen Verfahrensgarantien haben wie Unternehmen vor Ort, etwa in den USA.
Der Ständerat will das Mitwirkungsverweigerungsrecht beiden Parteien zugestehen, und zwar für Handelsgesellschaften. Der Nationalrat folgte ihm zwar, strich aber die Gegenseitigkeit, um den Schutz nicht gleich wieder zunichtezumachen, wie Patricia von Falkenstein (LDP/BS) sagte.
Die Zivilprozessordnung ist seit Anfang 2011 in Kraft. Mit ihr wurden kantonale Bestimmungen landesweit vereinheitlicht. Ziel der Reform ist es, Privaten und Unternehmen den Zugang zu Gerichten zu erleichtern. Unter anderem wird dafür das Prozesskostenrecht angepasst.
Zunächst hatte der Bundesrat auch eine Verbesserung der kollektiven Rechtsdurchsetzung in die Vorlage aufnehmen wollen. Die Vorschläge dazu waren in der Vernehmlassung aber sehr umstritten. Deshalb trennte der Bundesrat die Vorlage auf; die Botschaft ans Parlament verabschiedete er im vergangenen Dezember.