Mit identifizierenden Angaben Privatsphäre verletzt

"NZZaS" - Presserat: Unpräzis ist nicht immer falsch.

Ein Journalist verletze nicht mit jeder Unpräzision oder Unschärfe seine Pflicht zur Wahrheit, hält der Schweizer Presserat fest. Er hat deshalb eine Beschwerde gegen die "NZZ am Sonntag" nur teilweise gutgeheissen.

Der alleinige Verwaltungsrat von zwei kleinen Vermögungsverwaltungsfirmen gelangte wegen eines Artikel mit dem Titel "Verdacht auf Veruntreuung: Geldverwalter inhaftiert" an den Presserat. Der Artikel war am 18. Mai 2008 in der "NZZ am Sonntag" erschienen.

Der Verwaltungsrat sah eine Verletzung der Wahrheitspflicht, weil unter anderem die Besitzverhältnisse in den beiden Vermögensverwaltungsfirmen nicht richtig angegeben wurden. Zudem sei seine Privatsphäre verletzt worden, weil sein voller Name, sein Jahrgang sowie sein Wohnort im Bericht genannt wurden.

Der Presserat hält seiner Erklärung vom 12. März 2009 fest, dass "nicht jede Unschschärfe oder Unpräzision" die Wahrheitspflicht verletze. Entscheidend sei, ob die Unschärfe das Verständnis erschwere oder verhindere. Auch müsse die Unwahrheit eine gewisse Relevanz haben. Die sei hier nicht der Fall.

Gutgeheissen hat der Pressrat hingegen jenen Teil der Beschwerde, die eine Verletzung der Privatsphäre moniert. Es habe kein öffentliches Interesse bestanden, identifizierende Angaben zum Verwaltungsrates zu machen. Dieser sei nicht öffentlich bekannt und habe weder ein politisches Amt noch eine staatliche Funktion inne. Auch habe keine Verwechslungsgefahr bestanden. (sda)