26.02.2007

SF

Mit Klage gegen "junges Schweizer Fernsehen" abgeblitzt

Gericht entscheidet zu Gunsten von 3+.

3+ darf sich weiterhin "junges Schweizer Fernsehen" nennen. Dies hat das Zürcher Handelsgerichts heute Montag bestätigt. Die Klage des SF mit der Forderung nach einem vorsorglichen Verbot für den Claim "das junge Schweizer Fernsehen" wurde abgewiesen, wie 3+ mitteilt. Eine aussergerichtliche Lösung bzw. ein Vergleich zwischen den Parteien ist nicht zu Stande gekommen, weshalb in der Folge das Zürcher Handelsgericht zu entscheiden hatte.

Zur heute veröffentlichten Verfügung des Handelsgerichts äussert sich Dominik Kaiser, Initiant und Geschäftsführer von 3+, erfreut: "Wir begrüssen diesen positiven Entscheid sehr. Nun ist es auch von gerichtlicher Seite bestätigt: Wir sind das junge Schweizer Fernsehen und dürfen uns weiterhin so nennen."


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen