Mit Sexbildern Privatsphäre verletzt

"Blick" - Presserat heisst Beschwerde einer jungen Frau gut.

Das Boulevard "Blick" hätte die Sexbilder einer jungen Frau nicht zeigen dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bilder im Internet frei zugänglich sind. Diese Meinung vertritt der Presserat und heisst deshalb die eingereichte Beschwerde gut. Unter dem Titel "Sado-Maso im Sozialamt" druckte die Zeitung auf drei Seiten mehrere Bilder von einer Sado-Maso-Website ab. Darauf posierte die Leiterin des Sozialamts einer kleinen Gemeinde im Zürcher Unterland als "Sex-Sklavin". Das Gesicht der Frau war wohl verpixelt, doch nannte der Bericht die Website, die Gemeinde und den Vornamen der Betroffenen.

"Blick" habe damit die Privatsphäre der Frau in krasser Weise verletzt, hält der Presserat am Dienstag fest. Keinerlei öffentliches Interesse rechtfertige, dass der "Blick" die Fotos von einer privaten Webseite abdrucke und damit einem wesentlich grösseren und ganz anderen Publikum zugänglich macht. Auch Amtspersonen haben laut Presserat ein Recht darauf, dass ihre Privatsphäre respektiert wird, selbst wenn sie eine hohe Stellung inne hat oder prominent ist.