Die Schweizer Buchhändler und Verleger treten für eine gesetzliche Regelung der Buchpreisbindung ein. Am Welttag des Buches haben sie mit Blick auf die Arbeiten der zuständigen Nationalratskommission ein Modell präsentiert.
Bücher seien nicht reine Wirtschaftsgüter, sondern Kulturgüter, sagten Vertreter des Schweizer Buchrats am Montag an einer Medienkonferenz in Bern. Im Buchrat haben sich die Buchhändler- und Verlegerverbände aller drei Landesteile zusammengeschlossen, um den Fall der Buchpreisbindung zu bekämpfen.
Nun muss der Bundesrat zu einem Ausnahmegesuch des Buchhändler- und Verleger-Verbands (SBVV) Stellung nehmen. Wenn er zum Schluss kommt, dass das Buch ein schützenswertes Kulturgut ist, kann er die Buchpreise vom Kartellverbot befreien.
Die Buchhändler und Verleger schlagen der Kommission ein Bandbreitenmodell vor: Der Buchpreis soll demnach in allen drei Landesteilen zwischen null und zwanzig Prozent über dem Referenzkurs -- dem Europreis -- liegen dürfen.
Festgelegt würde der Preis innerhalb dieser Bandbreite durch die inländischen und ausländischen Verlage oder Importeure. Er müsste landesweit von allen Wiederverkäufern eingehalten werden, wobei der Einzelhandel an Endverbraucher einen Rabatt gewähren dürfte.

