Ein öffentlicher politischer Diskurs lasse auch Polemik zu. Zu diesem Schluss kam die UBI in ihrem Entscheid im Falle "Infrarouge". Im Rahmen der Medienrechtstagung 2008 erläuterte der Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI Roger Blum eine im März abgewiesene Beschwerde. Es ging um den Vorwurf einer muslimischen Organisation, dass die Initianten der Minaretteinitiative in der Sendung "Infrarouge" im TSR ungerügt Ungeheuerlichkeiten über den Islam äussern konnten.
In den noch nicht veröffentlichten Erwägungen der UBI wird die Moderation im Fall von "Infrarouge" als ausgezeichnet bezeichnet. Eine politische Diskussion müsse Spielraum haben und könne nicht auf Spontaneität und Direktheit verzichten. Ein Moderator könne nicht jede feindselige Äusserung unterbinden, sondern müsse nur einschreiten, wenn Andere offensichtlich verhöhnt werden. Die Beschwerde wurde mit diesen Argumenten mit 9:0 Stimmen abgewiesen.