Moderator bleibt im Gefängnis

Kachelmann - Dringender Tatverdacht besteht gemäss Gericht weiterhin.

Seit fast 15 Wochen sitzt TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft - und er muss sich weiter gedulden. Das Landgericht Mannheim lehnte es am Donnerstag ab, den Haftbefehl gegen den Schweizer aufzuheben. Der 51-Jährige sei weiter dringend verdächtig, seine frühere Geliebte vergewaltigt zu haben, erklärte das Gericht. Kachelmann, der die Tat bestreitet, sitzt seit dem 20. März in Untersuchungshaft. Sein Anwalt Reinhard Birkenstock hatte Haftbeschwerde eingelegt, um seinen Mandanten freizubekommen. Nun muss das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe über den Antrag entscheiden.

Gericht glaubt der Ex-Freundin

Das Landgericht bezeichnete die Angaben der 37-jährigen Ex-Freundin als glaubwürdig. Die Aussagen Kachelmanns dagegen wirkten unter anderem "im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmasslichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel". Die Aussagen der Frau würden durch aussagepsychologische und rechtsmedizinische Gutachten gestützt.

Verteidiger Birkenstock kritisierte den Entscheid des Landgerichts. Die Strafkammer habe das nach Auffassung Birkenstocks "eindeutige und allseits bekannte Ergebnis" des psychologischen Gutachtens nicht gewürdigt. Über dieses Gutachten herrscht allerdings Unklarheit - wie auch über die Frage, wer zumindest Teile davon an die Öffentlichkeit gegeben hat. Verschiedene Medien hatten berichtet, die Angaben der Frau würden im dem Gutachten für unglaubwürdig erklärt.

Die Staatsanwaltschaft hatte demgegenüber vorgebracht, dieser Eindruck habe nur entstehen können, weil nur Teile des Gutachtens an Journalisten weitergegeben worden seien. Dieser Bewertung ist das Landgericht nun anscheinend gefolgt. Die Glaubhaftigkeit des mutmasslichen Opfers werde "durch die in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Ausführungen in dem aussagepsychologischen Gutachten gestützt", heisst es in der Presseerklärung des Gerichts. Birkenstock kündigte an, die Haftbeschwerde gegenüber dem OLG Karlsruhe nochmals ergänzend zu begründen. Der Verteidiger hatte unter Berufung auf rechtsmedizinische Gutachten erklärt, die angebliche Vergewaltigung könne nicht wie geschildert stattgefunden haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann erhoben. Die Ermittler beschuldigen ihn der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und der Körperverletzung. Ihm drohen bei einer Verurteilung mindestens fünf Jahre Haft. Das Gericht befürchtet, dass sich Kachelmann bei einer Entlassung aus der Untersuchungshaft absetzen könnte. Das Landgericht gibt die Akten nun an Karlsruhe weiter. Das OLG entscheidet, ob es den Haftbefehl gegen Kachelmann aufhebt. Dafür gibt es keine Frist; Gerichte entscheiden aber in Haftsachen möglichst schnell. Noch nicht entschieden hat das Landgericht Mannheim, ob es die Anklage gegen den Wettermoderator zulässt. Wann ein Entscheid fällt, ist offen. (sda)