Die "NZZ am Sonntag" schrieb in ihrer letzten Ausgabe, Tamedia habe einem Geschäftsmann mehr als eine Viertelmillion Franken Schadenersatz zahlen müssen, weil dieser im Zusammenhang mit dem Bestechungsskandal um den ehemaligen Anlagechef der Pensionskasse des Zürcher Staatspersonals (BVK) zu Unrecht erwähnt wurde. Um welche Behauptungen es sich dabei handelte, war nicht bekannt.
Dieses Rätsel lüftet die "Nordwestschweiz" in ihrer heutigen Dienstagsausgabe: Recherchen haben ergeben, dass Autor Arthur Rutishauser, Mitglied der Chefredaktion, in einem "Tages-Anzeiger"-Artikel von 2010 über "Bordellbesuche" schrieb. Laut Artikel soll der Hauptangeschuldigte Daniel Gloor von seinem ehemaligen Chef, dessen Firma mit der BVK zusammengearbeitet habe, ins Freudenhaus eingeladen worden sein. Der "Tages-Anzeiger"-Journalist habe diesen ehemaligen Arbeitgeber so genau beschrieben, dass dessen Identität leicht herauszufinden war, wie die Nordwestschweiz schreibt.
Der zu Unrecht erwähnte Mann sei allerdings nie angeklagt worden, die Anschuldigungen seien haltlos gewesen. Der "Tages-Anzeiger" habe die betreffenden Passagen unterdessen aus der Schweizerischen Mediendatenbank (SMD) und der Online-Version gelöscht, nicht aber aus dem E-Paper. Dort haben eingeloggte Leser gestern noch die Originalversion lesen können und somit auch den Namen des Geschädigten inklusive der Vorwürfe an ihn. ("Die Nordwestschweiz"/ct)
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