In der letzten Ausgabe hat sich die "NZZ am Sonntag" beim ehemaligen Swissfirst-Chef Thomas Matter entschuldigt. Bei der Berichterstattung im Nachgang zur Fusion der Banken Swissfirst und Bellvue sei ein falscher Eindruck erweckt worden. Diese Entschuldigung war Ergebnis eines Vergleiches, nachdem Matter gegen die NZZ AG und zwei Journalisten der NZZaS geklagt hatte. Der ehemalige Swissfirst-Chef verzichtete im Gegenzug auf finanzielle Forderungen gegenüber der Zeitung.
Aufgrund dieser Entschuldigung ruf die Aktion Medienfreiheit -- mit FDP-Nationalrat Filippo Leutenegger als Präsident -- die Stiftung Zürcher Journalistenpreis auf, den Autoren Charlotte Jacquemart und Daniel Hug den Zürcher Journalistenpreis 2007 abzuerkennen. Dieser wurde ihnen aufgrund der besagten Artikelreihe über die Fusion der Swissfirst mit der Bellevue Bank verliehen.
Dass journalistische Fehlleistungen nicht nur Personen, sondern ganze Firmen vernichten können, sei die eine Seite des Problems. Die andere bestehe darin, dass die Urheber solcher journalistischer Fehlleistungen noch durch prestigeträchtige Preise und Geldzahlungen belohnt würden, argumentiert die Aktion Medienfreiheit in ihrem Communiqué.
Chefredaktor von NZZaS weist Forderung zurück
Keinen Grund für die Rückgabe des Preises sieht Felix E. Müller, Chefredaktor der "NZZ am Sonntag": "Wer derat schludrige Pressemitteilungen verfasst, ist schlecht disponiert, um über journalistische Standards zu befinden. Im übrigen handelt es sich bei der "Aktion Medienfreiheit" um eine Frontorganisation der SVP, der Thomas Matter bekanntlich nahesteht." Auf Anfrage von "persoenlich.com" hält er weiter fest:
1. Es ist falsch, dass sich die "NZZ am Sonntag" für eine "irreführende, tatsachenwidrige Artikelserie" im Fall Matter entschuldigen musste. Richtig ist, dass sie sich für zwei von über einem Dutzend Aussagen über diesen Fall entschuldigt hat.
2 . Es ist falsch, dass die von der "NZZ am Sonntag" publizierte Erklärung "auf richterliche Anordnung" erfolgt ist. Tatsache ist, dass es sich um einen Vergleich handelt, bei dem Thomas Matter seine Geldforderungen in der Höhe von über 10,7 Millionen Franken zurückgezogen hat.
3 . Über die Hintergründe der Fusion Bellvue/Swissfirst informiert auch eine Verfügung der EBK in dieser Sache (vgl. Bulletin 51/2008, S. 113 ff.). Darin steht, dass dabei wiederholt und in schwerer Weise gegen die börsengesetzlichen Verhaltenspflichten und gegen das Gebot einwandfreier Geschäftstätigkeit verstossen wurde.

